Mit den Krankenkassen besteht eine Vereinbarung über eine Wochenpauschale womit die Suchtbehandlung und die Grundversorgung von interkurrenten Erkrankungen abgegolten wird. Bei der Heroin gestützten Behandlung beträgt die Suchtpauschale Fr. 300.- und die Pauschale für interkurrente Behandlungen Fr. 20.-. Im Methadonprogramm beträgt die Suchtpauschale Fr. 95.- und die Pauschale für interkurrente Erkrankungen Fr. 25.-.
Der Kanton Bern übernimmt bei der Heroin gestützten Behandlung einen gemäss Leistungsvereinbarung vereinbarten Betrag von Fr. 6.30 pro Patientin und Behandlungstag.

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