Inhaltsverzeichnis
1. Rechtsgrundlagen
2. Allgemeines
2.1 Ziele der Behandlung
2.2 Aufnahmekriterien
3. Handlungsgrundsätze
3.1 Umsetzung der Grundsätze in die Praxis
3.2 Interdisziplinäres Behandlungssystem
4. Eintritt
5. Behandlungsangebote
5.1 Abgabe
5.2 Behandlungsplan/Behandlungsvereinbarung
5.3 Bezugspersonenarbeit
6. Weitere berufsspezifische Behandlungsangebote
6.1 Ärztlicher Dienst
6.2 Pflege
6.3 Sozialarbeit
7. Dokumentation
8. Zusätzliche Angebote für PatientInnen
8.1 Gruppenaktivitäten
8.2 Gesundheitsveranstaltungen
8.3 Finanzverwaltungen
8.4 Steuererklärungen
9. Interdisziplinärer Austausch
9.1 Entscheidungsfindung
9.2 Interdisziplinäres Standortgespräch
9.3 Tagesrapport
9.4 PatientInnenrapport
9.5 Supervision/Weiterbildung
10. Zusammenarbeit mit externen Institutionen
10.1 Interinstitutionellen Fallkoordination
10.2 Zusammenarbeit mit externen Institutionen und Fachpersonen
11. Qualitätsmanagement
1. Rechtsgrundlagen
Bund
- Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG).
- Verordnung vom 29. Mai 1996 zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmV).
- Dringlicher Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 über die ärztliche Verschreibung von Heroin.
- Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin.
- Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin.
Kanton Bern
- Verordnung vom 1. Mai 1985 zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel.
2. Allgemeines
In der HeGeBe Thun werden heroingestützte Behandlungen und Substitutionen mit Opioiden angeboten (Methadon, Subutex und ähnliches).
Die heroingestützte Behandlung ist ein Therapieangebot für schwer heroinabhängige Menschen, bei denen andere Behandlungsformen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt.
In anderen Substitutionsbehandlungen werden PatientInnen aufgenommen, die wegen ihrer komplexen Problematik eine intensivere Betreuung benötigen.
Im Zusammenhang mit der heroingestützten Behandlung werden PatientInnen aufgenommen, die auf der Warteliste für die heroingestützte Behandlung sind, die vorübergehend von der heroingestützten Behandlung ausgeschlossen werden müssen (in Spezialfällen ist eine befristete externe Methadonabgaben möglich) oder welche die heroingestützte Behandlung abgeschlossen haben (Kontinuität des Betreuungsnetzes erhalten).
2.1 Ziele der Behandlung
Mit der Substitutionsbehandlung sollen folgende Ziele verfolgt werden: -
- Die Überlebenshilfe
- Die anhaltende therapeutische Einbindung
- Die Stabilisierung und/oder Verbesserung des physischen und/oder psychischen Gesundheitszustandes
- Die Stabilisierung und/oder Verbesserung der sozialen Integration
- Verzicht auf Delinquenz
- Der dauerhafte Verzicht auf Opiatkonsum
2.2 Aufnahmekriterien
Zur Aufnahme in die heroingestützte Behandlung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mindestalter 18 Jahre
- Schwere Heroinabhängigkeit seit mindestens 2 Jahren
- Mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Methode, welche abgebrochen oder erfolglos absolviert wurden
- Defizite im somatischen, psychischen und/oder sozialen Bereich, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen sind
Die Indikation wird nach einer umfassenden medizinischen, pflegerischen und sozialen Abklärung interdisziplinär gestellt.
Notwendiger Bestandteil der Behandlung ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten, die den Ablauf der Behandlung sowie die Rechte und die Pflichten des Patienten regelt.
Die Voraussetzungen für andere Substitutionsbehandlungen sind in Art. 86 der kant. Verordnung vom Bundesgesetz über die Betäubungsmittel festgehalten: Die Bewilligungen werden erteilt, wenn
- eine Betäubungsmittelabhängigkeit vorliegt,
- ambulante oder stationäre Entzugs- oder Therapiemassnahmen gescheitert sind oder im gegebenen Zeitpunkt nicht in Betracht kommen können,
- der Gesundheitszustand und die soziale Situation des Betäubungsmittelabhängigen eine ambulante Behandlung mit Betäubungsmitteln erforderlich machen.
3. Handlungsgrundsätze
Soweit es unsere professionelle Arbeit (evidenzbasierte Behandlung) erlaubt, respektieren wir die Autonomie unserer Patienten und fördern die Selbstverantwortung. Die Zielsetzungen werden in Kooperation mit den Patienten unter Berücksichtigung der individuellen Gesamtsituation festgelegt. In der therapeutischen Arbeit werden die Defizite bearbeitet, vorhandene Ressourcen gestärkt und persönliche Bedürfnisse der Patienten miteinbezogen. Die Ziele werden regelmässig überprüft und gegebenenfalls neu definiert.
Die Behandlung und Unterstützung unserer Patienten setzen wir in einer kooperativen interdisziplinären Zusammenarbeit um. Wo es sinnvoll ist, werden involvierte externe Partner miteinbezogen.
Gender- und migrationsspezifische Aspekte werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
3.1 Umsetzung der Grundsätze in die Praxis
Unserer Zielgruppe ist eine Störung durch psychotrope Substanzen gemeinsam. Eine Störung durch psychotrope Substanzen ist eine Krankheit,bei welcher die physische, psychische und soziale Integritäteines Individuums beeinträchtigt ist. Die individuelle Auseinandersetzung mit einem Problem, im vorliegenden Fall mit einer Störung durch psychotrope Substanzen, läuft grundsätzlich in Phasen ab. Die Dauer der Phasen ist abhängig von der Gesamtsituation. Wir akzeptieren verschiedene Behandlungsrealitäten: die Stabilisierung mit positiver Entwicklung, die Stagnation des therapeutischen Prozesses, eine Verschlechterung der Situation. Der Verlauf der Suchterkrankung wird nicht selten durch weitere psychische oder somatische Krankheiten beeinflusst (komorbide Störungen). Das Behandlungssetting der einzelnen Phasen berücksichtigt die gesamte Problematik. Damit die Entwicklungsschritte erfolgreich verfolgt werden können, werden in der Behandlungsplanung der einzelnen Phasen den jeweiligen Ressourcen angepasste Teilziele definiert. Die Interventionen erfolgen durch eine motivationsfördernde Behandlung des interdisziplinären Teams.
Der dauerhafte Verzicht auf Suchtmittelkonsum ist eines der Ziele. Die Betreuung kann aber auch im Rahmen einer Behandlung erfolgen, die auf die Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität ausgerichtet ist.
3.2 Interdisziplinäres Behandlungssystem
Die HeGeBe Thun hat einen gemeinsamen, von der Sozialarbeit, der Pflege und dem ärztlichen Dienst getragenen Behandlungsauftrag. Jede Berufsgruppe leistet mit ihren berufsspezifischen Inhalten einen Beitrag zur umfassenden Behandlung der Patienten.
Voraussetzung einer optimalen interdisziplinären Zusammenarbeit ist die gegenseitige Akzeptanz der Fachkompetenz der verschiedenen Berufsgruppen. Ein umfassender Informationsfluss und der regelmässige Austausch zwischen den an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen ist unabdingbar.
Die Behandlung erfolgt unter der Verantwortung des zuständigen Oberarztes. Die Koordination und Organisation der Behandlung übernimmt die dem Patienten zugeordnete Bezugsperson aus dem Pflegeteam oder aus der Sozialarbeit. Sie dient dem Patienten als konstante Ansprechperson und ermöglicht damit den Aufbau einer Vertrauensbasis. Sie hat regelmässigen Kontakt zum Patienten, überblickt dessen gesamte Lebenssituation und vermittelt intern die notwendigen pflegerischen, medizinischen oder sozialarbeiterischen Interventionen. Sie koordiniert auch die Kontakte zu externen involvierten Stellen.
Jede Berufsgruppe hat – wie weiter unten aufgeführt – ihren spezifischen Aufgaben- und Verantwortungsbereich. Einzelne berufsspezifische Aufgaben können bei Bedarf an andere Berufsgruppen delegiert werden, soweit deren fachliche Kompetenzen die Übernahme dieser Aufgaben erlaubt. Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung bleibt bei der delegierenden Berufsgruppe.
4. Eintritt
Nach der Anmeldung wird der/die PatientIn bei allen Berufsgruppen zu einem Indikationsgespräch eingeladen. Der Entscheid über die Aufnahme wird im Konsens mit den beteiligten Berufsgruppen gefällt. Bei Uneinigkeit entscheidet der zuständige Oberarzt.
5. Behandlungsangebote
5.1 Abgabe
Vor dem Erstbezug werden je nach Problematik die Verordnungen vom ärztlichen Dienst schriftlich festgehalten.
Die Verantwortung für die Durchführung der Abgaben trägt das Pflegeteam, welches sich aus diplomierten Pflegefachfrauen und männern (Schwerpunkt Krankenpflege oder Psychiatrie) zusammensetzt. Für das Betreiben der Abgaben wird das Pflegeteam durch AbgabemitarbeiterInnen und den SozialarbeiterInnen ergänzt. Letztgenannte sind dabei von den medizinisch-pflegerischen Aufgaben ausgenommen. Der/die AbgabeleiterIn ist für die organisatorische Leitung des Abgabeteams verantwortlich.
Abgabe
Die Pflegefachpersonen sind verantwortlich für die fachlich korrekte Durchführung der Abgabe. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind unter Punkt 5.1. festgehalten.
Abgabeablauf
Das Abgabeteam gewährleistet einen geordneten und effizienten Abgabeablauf, überwacht die Abgaberäumlichkeiten und setzt die Hausordnung bezw. die Abgaberegelungen durch.
Verabreichung der Betäubungsmittel
Das Abgabeteam gewährleistet die kontrollierte Verabreichung der verordneten Betäubungsmittel. Dabei wird der Zustand der PatientInnen vor, während und nach der Injektion beurteilt. Gegebenenfalls werden Massnahmen eingeleitet, um die Sicherheit zu gewähren.
Verabreichung von Medikamenten
Das Abgabeteam verabreicht ärztlich verordnete Medikamente nach genauen Kriterien (z.B. Sichtkonsum) und erfasst die daraus resultierenden Wirkungen und Nebenwirkungen.
Hygiene
Der Injektionsvorgang wird gezielt beobachtet. Gegebenenfalls leistet das Abgabeteam Anleitung zu korrektem und hygienischem Injizieren.
Notfallsituationen
Das Abgabeteam erkennt medizinische, pflegerische und soziale Notfall- und Krisensituationen und führt die notwendigen Massnahmen/Interventionen durch. Bei Bedarf werden, nach interdisziplinärer Absprache, externe Fachpersonen vermittelt oder Überweisungen (z. B. Spital) organisiert.
Informationsaustausch
Behandlungsrelevante Informationen werden an das interdisziplinäre Team und umgekehrt an die PatientInnen weitergeleitet.
Gesundheits- und Sozialverhalten
Mittels Kurzinterventionen und/oder Beratungen kann das Gesundheits- und Sozialverhalten der PatientInnen trainiert werden. Dabei ist es wichtig, die individuellen Handlungskompetenzen der PatientInnen einzubeziehen.
5.2 Behandlungsplan/Behandlungsvereinbarung
Innerhalb des ersten Monates holen die verschiedenen Berufsgruppen weitere für die Behandlung notwendige Informationen ein und erstellen interdisziplinär eine Behandlungsplanung. Die Bezugsperson erarbeitet danach mit dem/der PatientIn die schriftliche Behandlungsvereinbarung, die regelmässig, mindestens alle drei Monate evaluiert wird. Wenn externe Personen/Institutionen involviert sind, ist die Bezugsperson im Sinne einer Koordination für die Initiierung, Organisation und Durchführung von Systemkonferenzen mitverantwortlich.
5.3 Bezugspersonenarbeit
Jeder Patient und jede Patientin hat eine Bezugsperson aus dem Pflegeteam oder der Sozialarbeit. Die Hauptproblematik (somatisch, psychiatrisch, sozial, gender) wird bei der Zuteilung der Bezugspersonen nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Bezugsperson ist für die interne Fallführung verantwortlich. Sie begleitet die Patienten und Patientinnen durch die verschiedenen Phasen der Behandlung und trägt deren individuellen Situation weitgehend Rechnung.
Die Bezugspersonenarbeit baut vor allem auf Einzelgesprächen auf. Diese finden mindestens vierteljährlich statt. Inhalte sind das Erstellen bzw. die Auswertung von Behandlungsvereinbarungen, das Bearbeiten aktueller Probleme und das Training von individuellen Handlungskompetenzen. Diese Begleitung wird interdisziplinär durch die anderen Berufsgruppen ergänzt.
6. Weitere berufsspezifische Behandlungsangebote
6.1 Ärztlicher Dienst
Der Oberarzt/die Oberärztin hat die medizinisch-therapeutische Gesamtverantwortung. In der Behandlung wird er/sie von einem/r Assistenzarzt/ärztin unterstützt.
Initiale Untersuchung
Nach Eintritt, im Verlaufe des ersten Monats, erfolgt eine umfassende somatisch-medizinische und psychiatrische Beurteilung sowie die interdisziplinäre Behandlungsplanung.
Spezifische Abhängigkeitsbehandlung
Die Ärzte sind für die Verordnung der Opiatmedikation (Substanz, Tagesdosis, Einzeldosis) sowie der Applikationsform verantwortlich. Soweit sinnvoll werden bei stabilem Programmverlauf perorale Substanzen (Methadon, Morphintabletten, Herointabletten) für Ferien oder arbeitsbedingte Abwesenheiten verschrieben.
Im weiteren gilt es, problematischen Beikonsum zu erkennen, die PatientInnen für eine Veränderung zu motivieren und gegebenenfalls geeignete Behandlungsschritte einzuleiten (Teilentzug, Substitution mit regelmässiger Dosisreduktion, Rückfallprophylaxe).
Die Ärzte legen das Vorgehen bei Abbau oder Entzug fest und organisieren die ärztliche Weiterbetreuung.
Psychiatrische Behandlung
Die psychiatrische Behandlung beinhaltet weiter das Erkennen und Behandeln von komorbiden Störungen. Dabei kommen entsprechende Verfahren aus der Psychiatrie und der Psychopharmakotherapie zur Anwendung, soweit diese in das Setting der heroingestützten Behandlung integrierbar sind.
Somatisch-medizinische Betreuung
Einfache allgemeinmedizinische Erkrankungen (z.B. einfache bakterielle Infektion, kleiner Abszess) können in der HeGeBe Thun durchgeführt werden. Komplexere Krankheitsbilder werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Hausarzt oder einer spezialisierten Institution behandelt.
Gesundheitsvorsorge
Die Ärzte versuchen durch Aufklärung den Informationsstand bezüglich HIV- und hepatitispräventiver Massnahmen zu verbessern.
Bewilligungen
Voraussetzung für die Durchführung der Behandlung sind gültige Bewilligungen der Gesundheitsdirektion des Kt. Bern sowie bei den heroingestützten Behandlungen des BAG. Die BAG-Bewilligung muss erstmals nach 2 Jahren, später jährlich erneuert werden.
6.2 Pflege
Eine Teamleitung Pflege ist für die organisatorische Leitung des Pflegeteams verantwortlich. Dieses setzt sich aus diplomierten Pflegefachfrauen und -männern (Schwerpunkt Krankenpflege oder Psychiatrie) zusammen und wird nach Möglichkeit durch PraktikantInnen ergänzt.
Pflegerische Grundversorgung
Diese beinhaltet vor allem Impfungen (Hepatitis, Grippe), Verbandswechsel, Untersuchungen (Urinproben, Blutentnahmen) und Messungen von Vitalwerten (Atemalkohol, Blutdruck, Blutzucker etc.)
Bezugspersonenarbeit
Die Pflegefachpersonen begleiten PatientInnen als Bezugsperson.
Betäubungsmittel
Das Pflegeteam ist für die Lagerung, Kontrolle und Inventarisierung der Betäubungsmittel zuständig. Ein Mitglied des Teams, bzw. eine Stellvertretung ist für die Durchführung der spezifischen Aufgaben, wie Bestellung und Buchhaltung, zuständig.
6.3 Sozialarbeit
Die Sozialarbeiterinnen des internen Sozialdienstes der HeGeBe beraten, betreuen und begleiten alle PatientInnen in sozialen Belangen. Sie informieren über spezifische Themen wie Arbeit, Wohnen, Recht, Finanzen, Sozialversicherungen und üben in ihrer Funktion die notwendigen Triagen an andere Fachpersonen durch. Sie erschliessen den PatientInnen materielle und immaterielle Güter und Hilfestellungen, Dienstleistungen und Informationen. Innerhalb der HeGeBe sind die SozialarbeiterInnen für die Überwachung der Behandlungsprozesse in Bezug auf die sozialen Belange der PatientInnen verantwortlich. In diesem Rahmen führen sie mit den PatientInnen die jährlichen Verlaufsbefragungen durch.
Bezugspersonenarbeit
Die SozialarbeiterInnen begleiten PatientInnen als Bezugsperson.
Vernetzung
Die Vernetzung mit Andern hat die Optimierung der Behandlung der PatientInnen zum Ziel und soll Hilfsangebote koordinieren. In regelmässigen patientInnen- oder fachspezifischen Austauschen mit VertreterInnen der Institutionen im Umfeld der HeGeBe Thun erschliessen die SozialarbeiterInnen die gegenseitige Information. Die SozialarbeiterInnen arbeiten zudem in institutionsübergreifenden Fach- und Arbeitsgruppen mit und bringen dort die Interessen der heroingestützten Behandlung ein.
Abgabe
Die SozialarbeiterInnen sind Teil des Abgabeteams jedoch ohne medizinisch-pflegerische Verantwortung. Die Mitarbeit in der Abgabe stellt den regelmässigen Kontakt zu allen PatientInnen her. Kurzberatungsgespräche und Kurzinterventionen bilden den Schwerpunkt der SozialarbeiterInnen in der Abgabe.
7. Dokumentation
Klinisch relevante Ereignisse (insbesondere Veränderungen der Medikation, somatische oder psychiatrische Befunde, psychosoziale Situation) werden regelmässig von allen beteiligten Berufsgruppen im elektronischen KG-System dokumentiert.Bei Abschluss einer Behandlung werden die gespeicherten Daten ausgedruckt und in der Krankengeschichte abgelegt.
8. Zusätzliche Angebote für PatientInnen
8.1 Gruppenaktivitäten
Nach Bedarf und Möglichkeiten werden Gruppenaktivitäten angeboten. Diese finden regelmässig statt, um die Kontinuität zu gewährleisten. Für PatientInnen mit geringer Tagesstruktur können gewisse Anlässe obligatorisch sein. Ziele sind vor allem die Aktivierung und Motivation zu neuen Handlungskompetenzen, die Verbesserung der Lebensqualität sowie die Förderung hin zu mehr Sozialkompetenz.
8.2 Gesundheitsveranstaltungen
Gesundheitsveranstaltungen zu spezifischen Themen finden in regelmässigen Abständen während einer Abgabe statt und sind für alle PatientInnen zugänglich. Ziele sind die Verbesserung des Informationsstandes, die Sensibilisierung des Problembewusstseins und die Förderung des präventiven Verhaltens.
8.3 Finanzverwaltungen
Der interne Sozialdienst bietet PatientInnen, die nicht einem SD angehängt sind, die Abwicklung einer umfassenden, freiwilligen Finanzverwaltung an.
8.4 Steuererklärungen
Die PatientInnen haben die Gelegenheit mit den SozialarbeiterInnen der HeGeBe die Steuererklärungen auszufüllen.
9. Interdisziplinärer Austausch
9.1 Entscheidungsfindung
Bei der Entscheidungsfindung zur Behandlungsplanung wird in der Regel Konsens im interdisziplinären Team angestrebt. Bei Uneinigkeiten wird der Oberarzt beigezogen, damit er entscheiden kann.
9.2 Interdisziplinäres Standortgespräch
Die PatientInnen werden regelmässig, nach Möglichkeit alle drei Monate, im interdisziplinären Setting (ÄrztInnen, Sozialarbeit, Pflegefachpersonen) besprochen.Ziel der interdisziplinären Standortgespräche ist die patientenspezifische Behandlungsplanung.
9.3 Tagesrapport
Findet einmal täglich im Beisein von allen an diesem Tag arbeitenden MitarbeiterInnen statt. Er dient dem Austausch von aktuellen, patientenspezifischen Informationen und klärt offene Fragen, um den reibungslosen Ablauf der nächsten Abgaben sicherzustellen.
9.4 PatientInnenrapport
Findet einmal wöchentlich mit dem interdisziplinären Behandlungsteam statt. Die Mitarbeitenden werden auf den gleichen Informationsstand gebracht. Fragen zu den einzelnen PatientInnen werden diskutiert und daraus resultierende Entscheidungen getroffen, um das weitere Prozedere verbindlich festzulegen.
9.5 Supervision/Weiterbildung
Supervisionen, interne und externe Weiterbildungen sind für alle Teammitglieder verbindlich und helfen mit, die Behandlungsqualität zu sichern und zu verbessern. Supervisionen und Weiterbildung sind zudem eine Präventionsmassnahmen gegen das Burn-Out-Syndrom.
10. Zusammenarbeit mit externen Institutionen
10.1 Interinstitutionelle Fallkoordination
Damit der Austausch im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht möglich ist, werden mit den PatientInnen individuelle Entbindungserklärungen erstellt.
Systemkonferenzen
Grundlage für die Systemkonferenz ist das Konzept der interinstitutionellen Fallkoordination der Suchthilfe Thun und Region, das im November 2003 von den beteiligten Organisationen der Suchthilfe und der Sozialen Dienste genehmigt wurde.
An den Systemkonferenzen nehmen alle am Behandlungsprozess beteiligten relevanten Personen/Institutionen teil. Ein/e FallkoordinatorIn ist im Sinne des Case Managements für die Fallführung zuständig. Sie/Er überwacht den Hilfsprozess, initiiert, organisiert und leitet die Systemkonferenzen. Die Fallführung wird durch eine externe Institution oder durch die HeGeBe (Bezugsperson) übernommen.
Ziele der Systemkonferenzen sind die Erfassung der aktuellen Situation, Herstellung von Transparenz in Bezug auf Prozess- und Ergebnisziele für alle Beteiligten sowie die Regelung der Zuständigkeiten unter den Fachpersonen. Die Systemkonferenz soll Synergien nutzen, Doppelspurigkeiten vermeiden und eine engere Einbindung der PatientInnen herstellen.
Weiterer patientInnenspezifischer Austausch
Die SozialarbeiterInnen tauschen sich regelmässig mit VertreterInnen von Arbeits- und Wohnangeboten der Region zwecks Optimierung der Behandlungsprozesse aus. Ist der Veränderungsprozess von Angehörigen abhängig, werden Familien, Partner oder Kinder soweit sinnvoll miteinbezogen.
10.2 Zusammenarbeit mit externen Institutionen und Fachpersonen
Die Zusammenarbeit mit externen Institutionen und Fachpersonen dienen dem Weiterleiten von institutions- oder berufsspezifischen Informationen sowie der Koordination von Hilfsangeboten für die Zielgruppe.
Wir unterscheiden zwei Arten von institutioneller Zusammenarbeit:
- Informationsaustausch zwischen Institutionen, die mit den gleichen PatientInnen arbeiten
- Informationsaustausch zwischen Institutionen, die im gleichen Bereich arbeiten.
11. Qualitätsmanagement
Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind ein tragendes Element der Steuerung. Mit einem Monitoring werden die in der HeGeBe Thun erbrachten Leistungen qualitativ und quantitativ erfasst und transparent gemacht. Betreffend Zertifizierung des Betriebes richtet sich die HeGeBe nach Vorgaben vom Bund und Kanton.

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