Nach der Anmeldung wird der/die PatientIn baldmöglichst zu zwei Gesprächen, einem medizinischen und einem sozialen Abklärungsgespräch, eingeladen. Andere Therapieversuche und die Kostenübernahme müssen überprüft werden. Danach wird die Indikation interdisziplinär gestellt und die nötigen Bewilligungen bei Bund und Kanton beantragt.
Mit der Behandlung kann begonnen werden sobald alle nötigen Bewilligungen erteilt worden sind. Für die heroingestützte Behandlung dauert das Aufnahmeverfahren ca. zwei Wochen für die Substitutionsbehandlung max. eine Woche.

PDF
Print