Inhaltsverzeichnis
- Ausgangslage
- Gesetzliche Grundlagen
- Trägerschaft
- Institutionsleitung
- Verantwortlichkeiten
- Ressorts
- Personelle Ressourcen
- Lokalität
- Nachbarschaft
- Behandlungsplätze
- Sicherheit
- Datenschutz
- Finanzierung
- Qualitätsmanagement
- Organisatorische Einbettung in das regionale Netz der Suchthilfeorganisationen
- Verschiedenes
1. Ausgangslage
Gemäss Artikel 15 der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin ist die HeGeBe Thun verpflichtet ein detailliertes Betriebs- und Behandlungskonzept zu erstellen. Diese werden von Bund und Kanton genehmigt. Wesentliche Änderungen werden diesen Stellen sofort mitgeteilt.
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2. Gesetzliche Grundlagen
Bund
- Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG).
- Verordnung vom 29. Mai 1996 zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmV).
- Dringlicher Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 über die ärztliche Verschreibung von Heroin.
- Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin.
- Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin.
Kanton Bern
- Verordnung vom 1. Mai 1985 zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel.
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%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben7. Personelle Ressourcen
In der Behandlung sind die Bereiche Medizin, Sozialarbeit und Pflege vertreten, dies gewährleistet die Interdisziplinarität. Die Art der interdisziplinären Zusammenarbeit wird im Behandlungskonzept geregelt. Das Sekretariat wird in einem Teilpensum betreut.
Die Stellenprozente des Pflegepersonals sind auf hochprozentige Mitarbeiter sowie niederprozentige Mitarbeiterinnen aufgeteilt. Die hochprozentigen Mitarbeiterinnen haben einen Betreuungsauftrag, im Gegensatz zu den niederprozentigen Mitarbeitern, die ausschliesslich während der Abgabe tätig sind.
Für die heroingestützte Behandlung sind die Stellenprozente durch die Verordnung geregelt und beträgt je 1.7 Stellenprozent für ärztliches Personal und die psychosoziale Betreuung. Für die anderen Substitutionsbehandlungen wird ca. mit je 1 Stellenprozent gerechnet.
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%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben10. Behandlungsplätze
Die HeGeBe Thun verfügt über 70 Behandlungsplätze mit Diaphin (Heroin). Das BAG bewilligt die Anzahl der Behandlungsplätze auf Antrag der Trägerschaft und mit Einverständnis des Kantons.
Zusätzlich werden einige Methadon- und Subutexprogramme angeboten, diese werden einzeln vom Kantonsarztamt bewilligt. Die Anzahl der angebotenen Programme berücksichtigt unter anderem den Bedarf, die Räumlichkeiten, die personellen Ressourcen und das Umfeld.
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11. Sicherheit
Die Räumlichkeiten der HeGeBe Thun sind mit einer Alarmanlage gesichert. Es besteht ein Dispositiv für die Sicherheit der Patienten sowie des Behandlungspersonals, das in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei erstellt wurde.
Die Betäubungsmittel werden unter Verschluss in einem Tresor gelagert. Die Handhabung der Betäubungsmittel entspricht den kantonalen und nationalen Richtlinien und wird von diesen Behörden regelmässig überprüft.
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12. Datenschutz
Das Personal untersteht der ärztlichen Schweigepflicht, auch über die Anstellungsdauer hinaus. Patientendaten werden unter Verschluss aufbewahrt und werden gegenüber Dritten nur offenbart, wenn der Patient schriftlich sein Einverständnis dazu gibt.
Das BAG ist berechtigt, unter Auferlegung der ärztlichen Schweigepflicht, personenbezogene Daten zur Kontrolle der Behandlungsqualität gemäss Artikel 16 der Ausführungsverordnung einzusehen.
Sämtliche Bearbeitungen von Personendaten zu Forschungszwecken sind dem Bundesgesetz über den Datenschutz unterstellt und werden anonymisiert durchgeführt.
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%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben%3B/konzepte/betriebskonzept.html#">Nach oben16. Verschiedenes
Das Betriebskonzept ersetzt das bisherige Konzept vom Juli 1999.
Entwurf mit Anpassungen der Vorstandsitzung vom 12.9.06.
Verfasst von Ariane Schweizer, Stellenleiterin am 19.9.06.
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